AdobeStock/Claudio Bórquez; Université du Luxembourg/Sophie Margue

Links: Nutzer, dessen Zugang zu sozialen Medien auf seinem Smartphone eingeschränkt ist. Rechts: Prof. Mark Cole von der Universität Luxemburg

Anm. der Redaktion: Dieser Artikel wurde am 29.07.2026 aktualisiert, nachdem das französische Parlament den Gesetzesentwurf definitiv gebilligt hat. 

Immer mehr Fachleute schlagen Alarm wegen der intensiven Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche. Soziale Medien setzen sie Algorithmen aus, die suchtförderndes Verhalten begünstigen, und bergen zudem potenzielle negative Auswirkungen auf ihre psychische und körperliche Gesundheit, ihr soziales Leben sowie ihr Lernen. In Gesellschaft und Politik wird zunehmend darüber diskutiert, ob die Einführung eines Mindestalters für soziale Medien sinnvoll oder sogar notwendig ist.

Australien ist das erste Land weltweit, das eine solche Regelung eingeführt hat: Seit Dezember 2025 dürfen nur Personen ab 16 Jahren ein Konto bei zehn großen Social-Media-Plattformen führen. Immer mehr europäische Länder erwägen, diesem Beispiel zu folgen. In Frankreich hat der Senat im Juli 2026 einen Gesetzentwurf gebilligt, während die Regierung des Vereinigten Königreichs kürzlich die Einführung eines Verbots für unter 16-Jährige angekündigt hat. In Luxemburg erklärte Premierminister Luc Frieden im Mai 2026, die Regierung werde auf nationaler Ebene handeln, falls sich „bis zum Jahresende keine europäische Lösung abzeichnet“.

Eine solche Maßnahme wirft zahlreiche Fragen auf. Welche Schutzmechanismen gelten derzeit für Kinder? Wären nationale Gesetze mit geltenden oder künftigen EU-Vorschriften unvereinbar? Lässt sich das Alter zuverlässig überprüfen? Und werden die Plattformen mitziehen?

Wir sprachen mit Mark Cole, Professor für Medien- und Telekommunikationsrecht an der Universität Luxemburg und wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) in Saarbrücken.

Mark D. Cole befasst sich hauptsächlich mit Fragen des europäischen und vergleichenden Medienrechts, die vom Rechtsrahmen für traditionelle Medien über die Regulierung des Internets bis hin zum Datenschutz und Urheberrecht reichen.

Er ist Professor für Medien- und Telekommunikationsrecht an der Universität Luxemburg und wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) in Saarbrücken. Außerdem leitet er den Masterstudiengang für Weltraum-, Kommunikations- und Medienrecht an der Universität Luxemburg und ist affiliiertes Mitglied des University of Luxembourg Institute for Digital Ethics (ULIDE).

Er wird regelmäßig als Experte hinzugezogen, um öffentliche Institutionen auf europäischer und nationaler Ebene zu beraten. Er ist Mitglied des Interdisciplinary Centre for Security, Reliability and Trust, der beratenden Versammlung der Unabhängigen luxemburgischen Behörde für audiovisuelle Medien (ALIA) und des Beirats der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle des Europarats.

Photo: Université du Luxembourg/Sophie Margue

Für diejenigen, die wenig Zeit haben, den Artikel zu lesen, sind hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Zusammenfassung

  • Immer mehr Länder erwägen, ein Mindestalter für den Zugang zu sozialen Medien einzuführen.
  • Ziel ist es, junge Menschen besser vor Risiken für ihre Gesundheit, ihr soziales Leben und ihr Lernen zu schützen.
  • Gesetzliche Regelungen gibt es bereits, ihre Durchsetzung bleibt jedoch häufig unzureichend.
  • Eine Altersgrenze wirft rechtliche, technische und praktische Fragen auf.
  • Ein abgestimmter europäischer Ansatz könnte kohärenter sein als einzelne nationale Gesetze.
  • Das australische Beispiel zeigt, dass Kontrollen wirksam sein können, aber nach wie vor leicht umgangen werden können.

Wie Kinder derzeit geschützt werden

Der Unterschied zwischen Gesetz und Umsetzung

Derzeit darf ein Kind rechtlich gesehen ohne die Zustimmung seiner Eltern kein Konto auf einer Plattform eröffnen, denn die bekannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU hat 2018 ein Mindestalter von 16 Jahren für die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten eingeführt. Mitgliedstaaten können diese Altersgrenze auf nationaler Ebene auf bis zu 13 Jahre herabsetzen. Kinder unterhalb dieser Altersgrenze dürfen rechtlich gesehen nur dann ein Konto eröffnen, wenn die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter zugestimmt haben.

In der Praxis sieht die Realität jedoch ganz anders aus. Die meisten Plattformen haben keine Kontrollmechanismen eingeführt, mit denen die elterliche Einwilligung eingeholt oder deren Echtheit überprüft werden kann. In den meisten Fällen kann ein Kind bei seinem Alter falsche Angaben machen (siehe unten „Wie kann die Einhaltung eines Mindestalters sichergestellt werden?“).

Die Folge: Ein erheblicher Teil der Nutzer auf den Plattformen ist minderjährig. In Dänemark haben 94 % der Kinder unter 13 Jahren Social-Media-Konten. Im Vereinigten Königreich nutzt ein Drittel der jungen Menschen zwischen 8 und 17 Jahren ein reguläres Konto, das normalerweise nur Personen ab 18 Jahren offensteht. In Luxemburg besitzen dem Bericht Bee Secure Radar 2026 zufolge 98 % der 12- bis 16-Jährigen ein Smartphone, und 80 % nutzen WhatsApp, 72 % Snapchat, 56 % TikTok und 52 % Instagram.

Schutzpflicht

Die EU-Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) schreibt Plattformen einen umfassenderen Schutz Minderjähriger vor. Sie sind verpflichtet, personenbezogene Daten Minderjähriger besser abzusichern, und dürfen keine Profile für zielgerichtete Werbung erstellen.

Doch „diese Verordnung ist sehr allgemein formuliert“, betont Mark Cole, Professor für Medien- und Telekommunikationsrecht an der Universität Luxemburg. „Bestimmte darin verwendete Begriffe wie ‚Privatsphäre‘, ‚Sicherheit‘ oder ‚Schutz‘ werden nicht klar definiert.“ Sie verwendet beispielsweise den Begriff „Minderjähriger“, ohne eine konkrete Altersgrenze festzulegen. Damit könnten sowohl Personen unter 18 als auch unter 16 Jahren gemeint sein.

Leitlinien, die 2025 veröffentlicht wurden, legen bestimmte Schutzmaßnahmen fest: Die Standardeinstellungen von Plattformen sollen das Risiko einer suchtfördernden Nutzung verringern, indem Funktionen wie Autoplay, Push-Benachrichtigungen oder flüchtige Inhalte deaktiviert werden. Standardmäßig muss das Profil privat sein und darf nur für die eigenen Kontakte sichtbar sein, nicht für alle Nutzer. Es handelt sich dabei jedoch nur um Empfehlungen; verbindlich sind diese Leitlinien nicht. Grundsätzlich könnten Unternehmen selbst entscheiden, ob sie diese Leitlinien einhalten oder nicht.

Dennoch haben sehr große Online-Plattformen (definiert als Plattformen mit durchschnittlich mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern in der EU; siehe „Sehr große Online-Plattformen – und die anderen“) nach Ansicht des Forschers ein Interesse daran, diese Leitlinien nicht zu ignorieren: „Für sie würde dies ein erhebliches rechtliches Risiko darstellen. Denn die Rechtsvorschriften verpflichten sie dazu, Risiken negativer Auswirkungen auf Minderjährige zu identifizieren, zu bewerten und zu begrenzen. Die Europäische Kommission – die für die Aufsicht über sehr große Online-Plattformen zuständig ist – könnte zu dem Schluss kommen, dass die Missachtung der im DSA festgelegten Leitlinien einen Verstoß gegen diese Verpflichtung darstellt. In einem solchen Fall könnte sie von dem Unternehmen verbindliche Zusagen zur Einhaltung der Anforderungen verlangen.“

Hervorzuheben ist, dass diese Sorgfaltspflicht nur für die im DSA definierten sehr großen Online-Plattformen gilt, nicht jedoch für andere Unternehmen. Letztere werden nicht von der Europäischen Kommission überwacht, sondern von dem EU-Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind.

Werden die gesetzlichen Vorschriften eingehalten?

Die Bilanz fällt gemischt aus. Einerseits wird das von der DSGVO vorgeschriebene Mindestalter nur sehr unzureichend kontrolliert, da Minderjährige bei der Einrichtung eines Kontos in einem sozialen Netzwerk häufig einfach ein falsches Geburtsdatum angeben können. Auch der Schutz von Kindern vor Pornografie wird derzeit nur sehr unzureichend umgesetzt, da eine Person lediglich über ihr Alter lügen muss, um auf die online angebotenen Inhalte zugreifen zu können.

Zum anderen waren bestimmte Maßnahmen der Behörden erfolgreich, wobei die Europäische Kommission einem Unternehmen insbesondere eine Geldbuße von bis zu 6 % seines weltweiten Jahresumsatzes auferlegen kann. Im Jahr 2024 leitete die Kommission ein Verfahren gegen TikTok ein, da sie ein Belohnungssystem als potenziell suchtgefährdend einstufte. Dies führte dazu, dass die App TikTok Lite vom europäischen Markt genommen wurde. Im selben Jahr leitete sie Verfahren gegen Meta ein, den Konzern hinter Facebook und Instagram. Dabei ging es um Suchtgefahren, die mit dem sogenannten „Rabbit-Hole“-Phänomen verbunden sind – Algorithmen, die die Nutzer dazu bewegen, immer mehr Inhalte zu konsumieren. 2025 waren schließlich Pornografie-Plattformen (Pornhub, Stripchat, XVideos und XNXX), aufgrund unzureichender Alterskontrollen bei ihren Nutzern an der Reihe. Für den Zugang genügte die Behauptung, man sei 18 Jahre alt.

Für Mark Cole „erscheint es absurd, dass Anbieter pornografischer Inhalte ihre Angebote bereitstellen konnten, ohne eine verlässliche Alterskontrolle eingerichtet zu haben, vor allem angesichts der strikten Maßnahmen, die bei vergleichbaren Inhalten von On-Demand-Fernsehsendern verlangt worden waren. Allerdings werden die Kontrollmaßnahmen inzwischen verstärkt, und die Situation könnte sich in naher Zukunft ändern.“

Der Forscher erinnert daran, dass es lange – meist mehrere Jahre – dauert, bis einer Plattform durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung eine konkrete Maßnahme auferlegt wird. Ein Grund dafür ist, dass sehr belastbare Beweise gesammelt werden müssen, da die Unternehmen wahrscheinlich Rechtsmittel gegen die Entscheidungen einlegen werden. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass digitale Dienste ortsungebunden sind: Sie werden über Plattformen in ganz Europa angeboten, von denen viele ihren Sitz in Irland haben. „Für einen Mitgliedstaat ist es daher schwierig, unmittelbar gegen ein Unternehmen vorzugehen, ohne die Europäische Kommission oder die irische Regulierungsbehörde einzuschalten.“

Sehr große Online-Plattformen – und die anderen

Die Europäische Kommission weist sehr großen Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs) und sehr großen Online-Suchmaschinen (Very Large Online Search Engines, VLOSEs) besondere Pflichten zu. Als sehr groß gelten Dienste mit mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern in der EU, was etwa 10 % der Bevölkerung entspricht.

Im Juni 2026 umfasste diese Liste:

  • die sozialen Netzwerke YouTube, Facebook, Instagram, TikTok, X, Snapchat, LinkedIn und Pinterest,
  • die Online-Handelsplattformen Amazon, Shein, AliExpress, Temu, Zalando, Google Shopping und Booking.com,
  • die Pornografie-Plattformen XVideos, Pornhub und XNXX
  • sowie Google Search, Google Play, Google Maps, Bing, den App Store, Wikipedia und WhatsApp Channels.

Zahlreiche beliebte Plattformen gehören nicht zu dieser Liste, darunter Bluesky (das Gegenstück zu X), Vimeo (ähnlich wie YouTube), Signal und Telegram (vergleichbar mit WhatsApp), Twitch oder Discord (vor allem im Gaming-Bereich verbreitet) sowie OnlyFans (Erwachseneninhalte).

Wer erwägt die Einführung einer Altersbeschränkung?

Auf dem Weg zu nationalen Altersgrenzen

Immer mehr EU-Mitgliedstaaten befassen sich mit der Einführung eines Mindestalters für die Einrichtung eines Social-Media-Kontos, ohne eine mögliche Entscheidung der EU abwarten zu wollen (siehe Karte unten). Wie aus dem Monitoring des Portals Tech Policy hervorgeht, haben sich bislang nur zwölf Länder noch nicht mit diesem Thema befasst. Sieben Länder haben erste politische Diskussionen aufgenommen. Sechs Länder (Österreich, Dänemark, Polen, Slowenien, Spanien und Schweden) haben bereits eine (gesetzliche) Regelung vorgeschlagen. Frankreich hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, während die griechische und die britische Regierung im April beziehungsweise Juni 2026 die Einführung einer Altersgrenze angekündigt haben.

 

Diese politischen Initiativen der Mitgliedstaaten haben Mark Cole zufolge mehrere Ursachen. Einige Länder wie Griechenland sind der Auffassung, dass der DSA keinen ausreichenden Schutz bietet, insbesondere vor Algorithmen, die zu suchtförderndem Verhalten verleiten. Die Politik reagiert außerdem auf einen deutlichen Wandel in der gesellschaftlichen Wahrnehmung der digitalen Technologien: Während früher Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Vordergrund standen, liegt der Schwerpunkt heute stärker auf der Prävention von Risiken. Die Aktivitäten auf nationaler Ebene sind außerdem eine Möglichkeit, Druck auf die EU auszuüben, damit sie selbst eine Altersgrenze einführt.

Mindestalter für soziale Medien: politische Diskussionen, Gesetzesvorschläge, Beschlüsse der Regierung oder des Gesetzgebers sowie bereits geltende Verordnungen. In Anlehnung an Tracking Efforts To Restrict Or Ban Teens from Social Media Across the Globe (Tech Policy Press, 23. Juni 2026)

Eine Altersgrenze auf europäischer Ebene?

Das Europäische Parlament verabschiedete im November 2025 eine Entschließung zum Schutz von Minderjährigen im Internet. Darin wird empfohlen, das Mindestalter für die Einrichtung eines Kontos in sozialen Netzwerken ohne elterliche Zustimmung EU-weit auf sechzehn Jahre zu vereinheitlichen. Derzeit können die Mitgliedstaaten es auf bis zu 13 Jahre herabsetzen. Unterhalb dieser Altersgrenze soll die Einrichtung eines Kontos mit Zustimmung der Eltern weiterhin möglich sein, allerdings nur für Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren. Eine solche einheitliche Regel gibt es derzeit nicht. Diese Entschließung bezieht auch KI-Begleiter ein, die für Minderjährige Risiken für die psychische Gesundheit, eine verzerrte Wahrnehmung der Realität oder kommerzielle Manipulation mit sich bringen können.

Sie weicht somit leicht von der derzeit geltenden Gesetzgebung ab, insbesondere indem sie den Schwerpunkt eher auf Zugangsbeschränkungen und den Schutz als auf die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten legt.

Wichtig ist allerdings, dass es sich dabei lediglich um eine politische Empfehlung und nicht um ein Gesetz handelt. „Bis eine neue rechtliche Regelung vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wird, dürfte es selbst im günstigsten Fall mindestens anderthalb Jahre dauern. Die Zeit bis zum Inkrafttreten kommt noch hinzu“, erinnert Mark Cole. Angesichts des Drucks seitens der Mitgliedstaaten könnte sich die EU nach Einschätzung des Forschers dafür entscheiden, den Prozess zu beschleunigen, indem sie bestehende Verordnungen oder Richtlinien anpasst (was schneller möglich ist).

Glossar: Die Reichweite der europäischen Gesetzgebung

  • Zu den rechtlich unverbindlichen Stellungnahmen zählen Entschließungen und Empfehlungen. Beispiele sind die Entschließung zum Schutz Minderjähriger im Internet oder die Empfehlung zu Unterseekabeln.
  • Eine Verordnung ist ein Gesetz, das in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Beispiel: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  • Eine Richtlinie legt ein Ziel fest, während die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, wie sie dieses erreichen. Sie muss deshalb in jedem der 27 Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Beispiel: die Richtlinie zur Plattformarbeit.
  • Eine Entscheidung setzt das Recht um und richtet sich nur an einen bestimmten Adressaten, etwa ein Land oder ein Unternehmen. Beispiel: die Entscheidung, Google wegen des Missbrauchs von Werbetechnologien zu einer Geldbuße von 2,9 Milliarden Euro zu verurteilen.
  • Im Englischen verwendet die Europäische Kommission den Begriff „Act“ für wichtige Rechtsakte, insbesondere im digitalen Bereich. Damit kann sowohl eine Verordnung als auch eine Richtlinie gemeint sein. Beispiele: Der AI Act ist eine Verordnung über künstliche Intelligenz, der DSA ist eine Verordnung mit dem Ziel, ein sichereres Online-Umfeld zu schaffen, und der Digital Fairness Act könnte die Form einer Verordnung oder einer Richtlinie annehmen.

Um schneller voranzukommen, könnte die EU den Digital Fairness Act (DFA) anpassen, der sich derzeit in Vorbereitung befindet und voraussichtlich Ende 2026 vorgestellt werden soll. Sein Ziel ist es, den Verbraucherschutz im digitalen Raum zu stärken, indem Machtungleichgewichte zwischen Plattformen und Nutzern angegangen werden – etwa durch suchtfördernde Designs (endloses Scrollen, Benachrichtigungen), versteckte Werbung über Influencer oder die Monetarisierung in Videospielen. Laut Mark Cole hätte die EU die Möglichkeit, darin Regelungen festzuschreiben, die Altersgrenzen festlegen, um die besonders gefährdeten Nutzer, insbesondere Minderjährige, besser zu schützen.

Im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) könnten zudem strengere Anforderungen an die Altersverifikation eingeführt werden. Diese Richtlinie gilt für Plattformen, auf denen Videos verbreitet werden, darunter YouTube, TikTok, Facebook, Instagram, Reddit, Tumblr und auch X. Letztere Plattform hatte ihre Einstufung als Video-Sharing-Plattform durch die irische Regulierungsbehörde angefochten, jedoch ohne Erfolg. Die Richtlinie verpflichtet diese Plattformen, Minderjährige vor schädlichen Inhalten wie Pornografie oder Gewaltdarstellungen zu schützen. Damit werden sie indirekt verpflichtet, über ein Verfahren zur Überprüfung des Alters ihrer Nutzer zu verfügen.

Mark Cole betont, dass diese Richtlinie bereits Regelungen zum Schutz Minderjähriger enthält, darunter auch die Möglichkeit einer Altersüberprüfung. „Sie gilt allerdings nur für Video-Sharing-Plattformen und damit nicht unbedingt für alle Arten von sozialen Medien. Außerdem konzentriert sie sich auf die verbreiteten Inhalte und nicht auf strukturelle Risiken wie suchtfördernde Designs oder Gefahren für die psychische Gesundheit. Diese Aspekte könnten jedoch in die Gesetzgebung aufgenommen werden.“

Stehen nationale Gesetze im Widerspruch zum EU-Recht?

Wie jedes neue Gesetz eines Mitgliedsstaats muss auch eine nationale Regelung zu einem Mindestalter mit dem EU-Recht vereinbar sein. Ein Sprecher der EU erklärte im Februar 2026, es sei „ausgeschlossen“, dass ein Mitgliedstaat zusätzliche Maßnahmen einführt, da dieser Bereich unter den DSA falle.

Diese Frage wird unter Rechtsexperten intensiv diskutiert. Der Experte Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung sieht dabei Schwierigkeiten: Der DSA ist eine harmonisierte europäische Verordnung und enthält keine Klausel, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, sie anzupassen oder zu ergänzen. Damit verhindert er, dass nationale Gesetze sich an dieselben Adressaten – die Plattformen – richten und dieselben Ziele verfolgen. Seiner Ansicht nach könnte ein nationales Gesetz diese Einschränkung umgehen, wenn es sich an Eltern oder Kinder statt an Unternehmen richten würde.

Nach Ansicht von Mark Cole ist die Rechtslage keineswegs abschließend geklärt, insbesondere weil der DSA die Risiken nicht genau definiert. Außerdem kann ein nationales Gesetz ein anderes Ziel verfolgen, etwa den Schutz der öffentlichen Gesundheit. „Nehmen wir das Beispiel Alkohol: Gesetze, die den Verkauf von Alkohol unterhalb eines bestimmten Mindestalters grundsätzlich verbieten, sollen nicht Geschäfte oder Bars regulieren, sondern die Gesundheit Minderjähriger schützen. Allerdings ergeben sich daraus auch indirekte Auswirkungen auf diejenigen, die Alkohol verkaufen oder ausschenken: Sie müssen sicherstellen, dass Alkohol Kindern nicht zugänglich gemacht wird.“

Diese rechtliche Komplexität führt auch zu rechtlichen Konflikten. So haben beispielsweise Pornografie-Plattformen gegen von Frankreich erlassene Bestimmungen geklagt, jedoch ohne Erfolg.

 

Wie kann die Einhaltung eines Mindestalters sichergestellt werden?

Sind die rechtlichen Fragen zu einem Mindestalter geklärt und ist das Gesetz in Kraft getreten, stellt sich die Frage nach der Umsetzung und Durchsetzung.

Einerseits muss verhindert werden, dass Minderjährige unterhalb der Altersgrenze ein Konto eröffnen können, andererseits müssen die Konten von Nutzern geschlossen werden, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben – zwei Aspekte, die sich voneinander unterscheiden.

Wie lässt sich das Alter von Internetnutzern überprüfen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Alter einer Person zu überprüfen, die einer Social-Media-Plattform beitreten oder ein bestehendes Konto weiter nutzen möchte.

  • Die Plattformen können lediglich verlangen, dass eine Person erklärt, das gesetzliche Mindestalter erreicht zu haben, ohne diese Angabe zu kontrollieren. Dieses Verfahren ist zwar offensichtlich wenig zuverlässig, wird laut der Sweep-Studie von 2026 aber derzeit von 88 % der 517 von Kindern genutzten Websites angewendet, die ein Mindestalter vorschreiben. Auch die größten Pornografie-Plattformen wie XVideos und YouPorn setzen auf dieses Verfahren.
  • Sie können das Geburtsdatum anhand eines offiziellen Dokuments, etwa einem Personalausweis, kontrollieren. Diese Methode kann junge Menschen ausschließen, die über kein solches Ausweisdokument verfügen, die auf bestimmten Websites gewünschte Anonymität beeinträchtigen und im Falle eines Hackerangriffs auf die Datenbanken, in denen diese Dokumente gespeichert sind, ein erhebliches Risiko für die Privatsphäre darstellen. Natürlich lässt sich die Methode umgehen, indem ein geliehenes Dokument verwendet oder ein Dokument digital verändert wird.
  •  Gesichtsanalyse ist möglich, liefert jedoch nur eine relativ grobe Schätzung. Sie kann ausreichen, um zunächst zwischen Personen zu unterscheiden, die offensichtlich alt genug sind und Zugang erhalten können, sehr junge Personen, denen der Zugang verweigert wird, sowie Personen, deren Alter genauer überprüft werden müsste. Der Vorteil besteht darin, dass Erwachsenen der Zugang erleichtert wird. Zu den Nachteilen gehören Bedenken hinsichtlich sensibler biometrischer Daten.
  • Das Alter bereits registrierter Nutzer lässt sich durch die Analyse ihres Verhaltens auf der Plattform schätzen: Die Suche nach Informationen zu einem Schulthema oder zahlreiche junge Kontakte deuten auf einen jungen Menschen hin, während Interesse an Steuerfragen eher für eine erwachsene Person spricht. Dieser Ansatz weckt die Sorge, dass noch mehr Informationen über Nutzer gesammelt werden. Das EU-Recht verbietet zudem, zu Werbezwecken Profile minderjähriger Personen zu erstellen, um sie mit gezielter Werbung anzusprechen.
  • Eine digitale Identität (eID) könnte die sicherste Lösung bieten. Mithilfe kryptografischer Protokolle würde der Plattform lediglich mitgeteilt, ob das Alter einer Person über oder unter der festgelegten Grenze liegt, nicht jedoch ihr Name oder ihr Geburtsdatum – anders als bei einem physischen Personalausweis. Die Europäische Union hat 2024 die Entwicklung einer digitalen Identitäts-Wallet namens EUDI Wallet eingeleitet. In der Bevölkerung bestehen jedoch gewisse Vorbehalte: Bei einer 2026 veröffentlichten Umfrage erklärten lediglich 29 % der Befragten, dass sie die EUDI Wallet nutzen würden.
  • Die Plattformen könnten diese Überprüfung einem Drittunternehmen übertragen. Dadurch ließen sich die mit der Altersprüfung verbundenen Informationen von den Aktivitäten in einem sozialen Netzwerk oder auf einer Website trennen und die Datensicherheit verbessern. Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, die Alterskontrolle auf den App-Store oder das Smartphone selbst zu verlagern. Dafür wäre allerdings zusätzlich ein System erforderlich, das die Nutzung von Internetbrowsern kontrolliert, auf die Minderjährige über einen Computer zugreifen könnten.

Werden die Altersbeschränkungen eingehalten und funktionieren die Kontrollen?

Das ist die zentrale Frage, über die intensiv diskutiert wird.

Welche Lehren lassen sich aus den Erfahrungen Australiens ziehen, das Ende 2025 eine Altersbeschränkung für soziale Medien eingeführt hat?

Das australische Gesetz

Ein neues Gesetz hat in Australien für Konten auf bestimmten sozialen Medien ein Mindestalter von 16 Jahren eingeführt und die betroffenen Plattformen dafür verantwortlich gemacht, dessen Einhaltung sicherzustellen. Gegen Minderjährige oder deren Eltern können keine rechtlichen Schritte eingeleitet werden.

Das Gesetz trat am 10. Dezember 2025 in Kraft, also etwas mehr als ein Jahr nach seiner Verabschiedung durch das Parlament. Diese Übergangszeit konnten die Unternehmen nutzen, um ein System zur Altersüberprüfung einzurichten.

Diese Gesetzgebung gilt für zehn Plattformen mit einer großen Zahl von Nutzern sowie Funktionen wie Likes oder endlosem Scrollen: YouTube, Facebook, Instagram, TikTok, Snapchat, Reddit, X, Threads, Twitch und Kick, nicht jedoch WhatsApp, YouTubeKids oder Pinterest. Andere Netzwerke wie Bluesky, Tinder oder Roblox haben die Regierung freiwillig darüber informiert, dass sie sich selbst als von dem Gesetz betroffen betrachten.

Das australische Gesetz schreibt nicht vor, mit welchen Mitteln das Alter überprüft werden muss, sondern überlässt diese Entscheidung den Unternehmen. Die eingesetzten Mittel umfassen etwa die Altersschätzung anhand einer Gesichtsanalyse oder die Übermittlung eines Personalausweises. Das Alter bereits registrierter Nutzer kann überprüft werden, indem ihr Verhalten auf der Plattform analysiert wird (etwa die Suche nach Informationen zu einem Schulthema) oder indem das Alter der eigenen Kontakte berücksichtigt wird. Eine Zustimmung der Eltern darf nicht dazu genutzt werden, das Gesetz zu umgehen.

Die ersten Bewertungen

Da das Gesetz erst seit kurzer Zeit in Kraft ist, lassen sich bislang nur schwer eindeutige Lehren ziehen. Jede Studie benötigt Zeit – von der Festlegung der Methodik über die Datenerhebung bis hin zur Auswertung. Einige Untersuchungen haben erste Bewertungen geliefert, doch die sehr geringe Zahl der Befragten – lediglich einige Hundert – lässt keine endgültigen Schlussfolgerungen zu.

Die Plattformen haben Millionen von Konten gelöscht oder eingeschränkt. Einem Bericht der australischen Regierung zufolge haben jedoch nicht alle Plattformen ihre Systeme zur Altersüberprüfung verbessert. Einige erlauben beispielsweise mehrere Prüfversuche, zum Beispiel mithilfe der Gesichtsanalyse. Andere forderten Nutzer unter 16 Jahren zu einer Altersüberprüfung auf, anstatt sie unmittelbar auszuschließen. Für Eltern ist es häufig schwierig, den Plattformen zu melden, dass ihr Kind das Mindestalter noch nicht erreicht hat. Ein Bericht zeigt, dass die Plattformen häufig erst auf ein Eingreifen der Regulierungsbehörde gewartet haben, was auf ein eher reaktives als proaktives Vorgehen hindeutet.

Das Gesetz wird von jungen Menschen nur wenig beachtet. Laut einer Umfrage, die im Februar 2026 unter 600 jungen Menschen unter 16 Jahren durchgeführt wurde, gaben 61 % an, ihr Verhalten nicht verändert zu haben. Eine weitere Studie mit 500 jungen Menschen, die im April 2026 durchgeführt wurde, legt nahe, dass sich nur ein Viertel der 14- bis 15-Jährigen an das Verbot hält. Nach eigenen Angaben ist es leicht oder sogar sehr leicht, die Kontrollen zu umgehen, etwa mit Hilfe eines Erwachsenen (eines Elternteils oder einer anderen Person) oder durch die Nutzung eines VPN, das vortäuscht, dass sie sich nicht in Australien befinden. Die Studie identifiziert einen Schwelleneffekt: Die jungen Menschen geben an, dass sie sich an das Verbot halten würden, sobald dies etwa zwei Drittel ihres sozialen Umfelds ebenfalls täten.

Die Auswirkungen sind unterschiedlich. Eine aktuelle Studie zeigt, dass junge Menschen, die Social-Media-Plattformen verlassen haben, deutlich weniger Nachrichten lesen. Eine weitere Studie berichtet von einem geringeren Druck, ständig auf das Smartphone zu schauen, sowie von mehr Zeit mit der Familie. Gleichzeitig stellt sie jedoch mehr Langeweile und größere Schwierigkeiten fest, mit Bekannten in Kontakt zu bleiben. Ein Rückgang von Cybermobbing wurde bislang nicht beobachtet.

Welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen?

Das australische Beispiel erlaubt keine endgültigen Schlussfolgerungen. Die Wirksamkeit der Kontrollen lässt sich sicherlich verbessern. Es wird jedoch kaum möglich sein, die Umgehungsversuche junger Menschen zu verhindern. „Das ist jedoch kein entscheidendes Argument gegen die Einführung einer Altersbeschränkung“, meint Mark Cole. Gesetze, die ein Mindestalter für Alkohol, Tabak und pornografische Inhalte festlegen, werden nicht infrage gestellt, nur weil einige – oder sogar zahlreiche – junge Menschen sie umgehen.

„Es überrascht kaum, dass junge Menschen in Australien ein Verbot von Plattformen, die sie täglich nutzen und denen ein hohes Suchtpotenzial zugeschrieben wird, nicht bereitwillig hinnehmen“, fährt er fort. „Die Einführung eines Mindestalters dient jedoch in erster Linie dem Schutz der künftigen Generationen. Man kann davon ausgehen, dass sie ein Verbot eines Angebots eher akzeptieren, wenn sie es im Idealfall noch kaum oder gar nicht genutzt haben.“

Die Wirksamkeit von Gesetzen zu analysieren, die ein Mindestalter einführen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Dabei müssen zahlreiche Aspekte auseinandergehalten werden: die Ausgestaltung des Gesetzes und die betroffenen Adressaten, die Anstrengungen der Plattformen bei seiner Umsetzung, die Bereitschaft der jungen Menschen, es einzuhalten oder zu umgehen, Gruppeneffekte, die vom Staat für die Kontrolle eingesetzten Mittel sowie die Haltung der Eltern und der Gesellschaft insgesamt.

Ebenso schwierig ist die Beurteilung, ob ein solches Gesetz sein Ziel – den Schutz von Kindern und Jugendlichen – tatsächlich erreicht. Dies erfordert eine Analyse der Auswirkungen von sozialen Medien auf die psychische und körperliche Gesundheit von jungen Menschen, auf ihr soziales Leben sowie darauf, wie sie sich informieren und sich an öffentlichen Debatten beteiligen. Dafür müssen die psychologischen, sozioökonomische und zahlreichen anderen Faktoren, die diese Aspekte beeinflussen, voneinander abgegrenzt werden. Um verlässliche Erkenntnisse zu gewinnen, wird es zudem notwendig sein, Personenkohorten über Jahrzehnte hinweg zu begleiten. „Es handelt sich um anspruchsvolle Forschung im Bereich der öffentlichen Gesundheit, aber sie ist machbar und notwendig“, sagt Mark Cole.

Autor: Daniel Saraga (Saraga Communications)
Redaktion: Michèle Weber (FNR), Mark Cole (Université du Luxembourg)
Übersetzung: Nadia Taouil (www.t9n.lu)

Infobox

Quellen

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Seit wann ist das Großherzogtum ein richtiger Staat? Die Geschichte der Unabhängigkeit Luxemburgs erklärt uns der Historiker Prof. em. Dr. Michel Pauly im Interview.