Der Ärzteverband Marburger Bund hat sich gegen die von den Koalitionsparteien geplante Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit ausgesprochen. Die Umstellung auf eine bloße wöchentliche Höchstarbeitszeit sei für das Gesundheitswesen "nicht sachgerecht", erklärten die Delegierten der Hauptversammlung in Leipzig am Sonntag. Laut Verband "besteht die Gefahr, dass eine vollständige Auflösung der täglichen Höchstgrenzen die Belastung der bereits stark beanspruchten Beschäftigten nochmals erheblich steigert".
"Die gesetzlichen und tariflichen Regelungen sind Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, die bewahrt werden müssen", erklärte der Ärzteverband weiter. Er verwies darauf, dass es im Arbeitszeitgesetz schon jetzt einige Ausnahmen gebe, mit denen es möglich sei, die tägliche Höchstarbeitszeit auch auf Basis tarifvertraglicher Regelungen zu überschreiten. Der Marburger Bund habe an verschiedenen Stellen in seinen Tarifverträgen davon Gebrauch gemacht.
Aktuell ist die Arbeitszeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf acht Stunden pro Tag begrenzt. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden möglich, zum Beispiel, wenn dies später wieder ausgeglichen wird. Für die Wochenarbeitszeit gilt zudem eine Obergrenze von 48 Stunden - auch hier gibt es allerdings Ausnahmeregelungen.
Zudem forderte die Ärztegewerkschaft die Bundesregierung auf, sich klar von Versuchen zu distanzieren, das Streikrecht in Deutschland einzuschränken. Vorstöße wie ein jüngst vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall vorgelegter "Gesetzentwurf zur Schlichtung von Tarifkonflikten" wertete der Marburger Bund als "verklausulierten Generalangriff auf das grundgesetzlich geschützte Streikrecht in Deutschland und damit die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt".
Gesamtmetall hatte sich für gesetzliche Einschränkungen von Streiks während laufender Tarifverhandlungen ausgesprochen. Der Verband hatte zwei Wissenschaftler mit dem Erarbeiten eines "Gesetzesvorschlags" beauftragt. Dieser sieht vor, dass Arbeitskämpfe in der Regel erst nach dem Scheitern einer Schlichtung möglich sein sollen und davor nur in einem "sehr begrenzten Rahmen". Dadurch würden Streiks wieder zur "Ultima Ratio" bei Tarifkonflikten.