Die katholische Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat sich besorgt über die Empfehlungen der Regierungskommission zur Reform des Abtreibungsrechts geäußert. "Die Ergebnisse zur Neukonzeption des Schwangerschaftsabbruchs betrachten wir als zu einseitig", erklärte der DBK-Vorsitzende Bischof Georg Bätzing am Montag in Bonn. Demgegenüber schütze die geltende Rechtslage "sowohl Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch das ungeborene Kind".

"Eine Relativierung der fundamentalen Würde jedes Menschen, auch des ungeborenen Kindes, und eine Relativierung, Einschränkung oder Abstufung des damit verbundenen Grundrechts auf Leben halten wir für falsch", erklärte Bätzing weiter. Er kritisierte Überlegungen der Kommission, wonach "das ungeborene Kind überhaupt kein Träger von Menschenwürde sei", sondern diesem "lediglich ein abgestufter Lebensschutz zukomme".

Zu den zentralen Aussagen des christlichen Glaubens gehöre jedoch die "Unantastbarkeit jedes individuellen menschlichen Lebens", betonte Bätzing. Kritisch äußerte er sich auch zu Kommissionsempfehlungen, wonach es zumindest möglich sei, Eizellspende und Leihmutterschaft rechtlich in Deutschland zuzulassen. Die Bischofskonferenz sprach sich dafür aus, an den Verboten von Eizellspende und Leihmutterschaft in Deutschland festzuhalten.