In der Bundesregierung gibt es eine Einigung über die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Das teilte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Sonntag in Berlin mit. "Exzellente Wissenschaft braucht gute Rahmenbedingungen", erklärte sie dazu in Berlin. Daher freue sie sich über die erzielte Verständigung.

Ein Kernpunkt ist dem Ministerium zufolge, dass die Höchstbefristungsdauer für Arbeitsverträge in der Qualifizierungsphase nach der Promotion im Vergleich zur geltenden Rechtslage von sechs auf vier Jahre gesenkt wird. Eine weitere Befristung in dieser Phase von noch einmal bis zu zwei Jahren soll "für den Fall der Bewährung" nur noch mit der verbindlichen Zusage eines Anschlussvertrages zulässig sein.

Um die Zeitverträge im Wissenschaftsbetrieb insbesondere an Hochschulen wird seit Jahren gerungen. Laut Bildungsministerium soll der Gesetzentwurf, der noch weitere Regelungen enthält, nun zeitnah vom Kabinett beschlossen werden. Vorgesehen ist auch eine Stärkung tariflicher Regelungen.