Der Bundestag hat am Donnerstag über weitere Gesetze zur Unterstützung verschiedener Bevölkerungsgruppen in der Corona-Pandemie abgestimmt. Unter anderem wurden Änderungen beim Elterngeld beschlossen: Die Höhe der Leistung soll nicht dadurch gemindert werden, dass jemand vor dem Start in die Elternzeit wegen der Pandemie ein geringeres Einkommen hatte oder Ersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld bezog.
Außerdem können Mütter und Väter in systemrelevanten Berufen ihre geplanten Elterngeldmonate verschieben. Wenn beide Eltern nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten und dadurch vom sogenannten Partnerschaftsbonus profitieren, soll dies weiterhin gelten, auch wenn das Paar mehr oder weniger Stunden arbeitet als ursprünglich geplant.
Außerdem verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaftlern und Studierenden. Wissenschaftler in der sogenannten Qualifizierungsphase - etwa während der Promotion oder Habilitation - bekommen demnach mehr Zeit, um Corona-bedingte Beeinträchtigungen des Wissenschaftsbetriebs auszugleichen. Die maximal zulässige Befristungsdauer für Zeitverträge wird um sechs Monate verlängert.
Gleichzeitig soll das Gesetz die Anreize für Studenten mit Bafög-Bezug erhöhen, sich während der Pandemie in systemrelevanten Bereichen wie zum Beispiel Krankenhäusern zu engagieren. Wenn sie dies tun, wird ihr Lohn für diese Arbeit nicht auf das Bafög angerechnet.