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Rechtstexte werden selten interaktiv verwendet.

Gesetzestexte können im Internet zwar gelesen, selten aber interaktiv genutzt werden. Experten haben nun Technologien zur Lösung des Problems entwickelt.

In der Vergangenheit wurden Gesetze und Vorschriften ausschließlich für den Zweck verfasst, von Menschen gelesen zu werden, und nicht für die maschinelle Analyse. Der „Service central de législation“ (SCL) des Staatsministeriums und das Interdisciplinary Centre for Security, Reliability and Trust (SnT) an der Universität Luxemburg haben sich deshalb zusammengeschlossen, um innovative Technologien zur Verarbeitung von Gesetzestexten zu entwickeln, die die Art und Weise verbessern werden, wie sowohl Bürger als auch Juristen mit Gesetzen und Vorschriften umgehen.

Das Kooperationsprojekt zwischen SCL und SnT, das auch von Digital Lëtzebuerg unterstützt wird, trägt bereits Früchte. Anfang 2017 verlieh der SCL dem digitalen Gesetzesportal „LegiLux“, das den Bürgern Luxemburgs Zugang zu Gesetzesinformationen bzw. zum Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg bietet, wichtige neue Impulse. Die Zusammenarbeit zwischen SCL und SnT ermöglichte die Konvertierung vorhandener Gesetzbücher in webfähige und maschinell lesbare Formate, die bei der neuen LegiLux-Version genutzt werden.

Zu den Besuchern der LegiLux-Seite gehören die breite Öffentlichkeit, aber auch Verwaltungspersonal und Berufsgruppen aus dem juristischen Bereich. Seit ihrem Start im Januar 2017 wurde über 12 Millionen Mal auf die neue LegiLux-Website zugegriffen, wobei mehr als 13 Millionen Suchvorgänge durchgeführt wurden.

Reine Druckformate bieten nur recht begrenzte Möglichkeiten

Ursprünglich beruhte LegiLux genau wie andere nationale Gesetzesportale für die Veröffentlichung und Verbreitung von Gesetzesdokumenten auf reinen Druckformaten wie dem PDF-Format. „Es ist schon lange bekannt, dass reine Druckformate nur recht begrenzte Möglichkeiten bieten, wenn es darum geht, intelligente und interaktive Dienste im rechtlichen Bereich aufzubauen. Wir brauchen flexible Formate, die nicht nur mit der traditionellen Form der Arbeit mit Gesetzestexten vereinbar sind, sondern die auch fortschrittlichere und computergestützte Formen der Interaktion unterstützen“, erklärt John Dann, Leiter des SCL.

„Neue Technologien können einen Mehrwert bieten, wenn man aus Gesetzesdokumenten automatisch nützliche Informationen und analytische Daten ableiten kann. Die Verknüpfung verschiedener Informationsquellen wie Rechtsvorschriften mit Statistiken oder GPS-Informationen ist nun zu einem erreichbaren Ziel geworden. Damit wir von diesen Technologien profitieren können, müssen wir den Schwerpunkt auf Formate legen, die maschinell ausgewertet werden können und bei denen explizite Informationen zur Struktur und Bedeutung rechtlicher Inhalte integriert sind“, führt der Leiter des SCL weiter aus.

Neues Instrument erkennt automatisch strukturelle Elemente von Gesetzestexten

Eine zentrale Frage stellt sich hinsichtlich der Vorgehensweise bei den Tausenden von Seiten der bereits bestehenden Gesetzestexte. „Den gesamten Bestand an Rechtsvorschriften für ein ganzes Land manuell von der reinen Textversion in ein digitales, maschinell lesbares Format zu überführen, ist kein leichtes Unterfangen, vor allem, wenn man all die Querverweise in Gesetzesartikeln bedenkt, über die verschiedene Bestimmungen miteinander verknüpft werden. Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass es unbezahlbar und extrem zeitaufwendig wäre, wenn dies per Hand und dabei mit gleichbleibender Qualität durchgeführt werden soll“, so Dr. Mike Sabetzadeh, leitender Forscher im Projekt.

Daher entwickelt ein Team aus Wissenschaftlern, zu dem unter anderem Dr. Nicolas Sannier, Dr. Mike Sabetzadeh und Prof. Lionel Briand gehören, ein Instrument mit dem Namen ARMLET. Mit einer hochentwickelten Technologie zur Verarbeitung natürlicher Sprache erkennt ARMLET automatisch strukturelle Elemente von Gesetzestexten (z. B. Kapitel, Artikel, Absätze) und erstellt ein Dokument mit aktiven Links für die Querverweise.

„Bereits bei der Einführung der neuen LegiLux-Website war uns ARMLET ein hilfreiches Instrument. So ist zum Beispiel der Code Civil nun mit einem modernen Layout mit navigierbaren Querverweisen verfügbar. Mit der ARMLET-Lösung waren 90 Prozent der Strukturierungsarbeit – eine zeitaufwendige und repetitive Aufgabe – bereits erledigt. Es ist unser Ziel, dieses Tool im Laufe der Zeit dafür zu nutzen, die meisten Gesetzbücher in Luxemburg zu konvertieren“, erklärt Dann.

Die Darstellung von Gesetzestexten innerhalb der EU harmonisieren

Luxemburg ist seit langem ein Vorreiter bei webfähigen Formaten für Gesetzestexte. Das gilt insbesondere für Dann als Begründer und treibende Kraft des European Legislation Identifier (ELI, Europäischer Gesetzgebungs-Identifikator). „ELI ist ein intuitiver Bestimmungsrahmen für semantische Elemente von Gesetzestexten, zum Beispiel für Querverweise. Der Identifikator ist so gestaltet, dass er unabhängig von Ländern und Rechtsordnungen ist. Schließlich wird es uns mit dem ELI möglich sein, die Darstellung von Gesetzestexten innerhalb der EU zu harmonisieren, sodass diese Texte nahtlos miteinander verknüpft werden können“, so Dann.

„Mit der Unterstützung von John [Dann] und seinem Team beim SCL möchten wir unser Fachwissen erweitern und die Lösungen, die wir für andere Länder entwickelt haben, anwenden. Mit diesem Ziel vor Augen arbeiten wir derzeit an einer bedarfsgerecht anpassbaren Technologie, die bestehende Gesetzestexte automatisch und exakt in ein modernes, digitales Format umwandelt“, legt. Briand dar. Er ist stellvertretender Leiter des SnT und Leiter des Software Verification and Validation Laboratory,  der SnT-Forschungseinheit, die mit dem SCL zusammenarbeitet.

Erst der Anfang einer langfristigen und erfolgversprechenden Forschungsarbeit

In einem nächsten Schritt untersuchen SCL und SnT nun, wie ihre Tools im Bereich der Compliance angewandt werden können. „Eine große Herausforderung sind die Vorgaben, die eingehalten werden müssen, damit Compliance gegeben ist. Diese sind oft nicht so formuliert sind, dass sie maschinell interpretiert werden können. Wir nutzen Technologien der Verarbeitung natürlicher Sprache und Verfahren des maschinellen Lernens, um aus Gesetzestexten einzuhaltende rechtliche Vorgaben herauszuziehen und diese Vorgaben in konkrete Regeln umzuwandeln“, erläutert Sabetzadeh.

„Zusätzlich zu der großzügigen langfristigen finanziellen Unterstützung durch den FNR kommt dem Software Verification and Validation Laboratory umfassend zugute, dass wir bei allen unseren Projekten eng mit Partnern aus Industrie und öffentlichem Dienst zusammenarbeiten“, sagt Briand. „Die Ergebnisse unserer Zusammenarbeit mit dem SCL sind ein hervorragendes Beispiel dafür, was wir mittels Forschung anstreben und erreichen wollen. Was wir bisher umgesetzt haben, ist erst der Anfang einer langfristigen und erfolgversprechenden Forschungsarbeit.“

Autor: Universität Luxemburg
Editor: Uwe Hentschel

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